Peter Usinger
Natürlich schöne Zähne
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FAQ:
Ihre Fragen – Unsere Antworten


Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Fragen, die Patienten uns immer wieder stellen.

 
         
  Was übernimmt die Kasse, wenn man eine andere als die Regelversorgung wählt?
Bei nahezu jedem Befund gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten. Die Regelversorgung legt fest, wie die "ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige" Versorgung bei dem jeweiligen Befund aussieht. Manche Patienten möchten aber mehr als nur die Regelversorgung. Oder sie möchten eine komplett andere Lösung.
Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte, erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Dies hat sich im Jahr 2005 geändert. Nun wird der Zuschuss pro Befund gewährt und nicht danach, welche Versorgung man tatsächlich wählt. Ein typisches Beispiel sind die Implantate. Sie wurden bisher von den gesetzlichen Kassen gar nicht bezuschusst. Seit dem 1. Januar 2005 erhält der Patient aber sehr wohl einen Zuschuss, nämlich den, der für den Befund „fehlender Zahn“ vorgesehen ist.

Welches Material wird bezuschusst?
Versicherte haben die freie Wahl der Versorgungsart. Sie erhalten unabhängig von der gewählten Versorgung immer den gleichen Zuschuss für einen definierten Befund und die dazu gehörige Regelversorgung. Dies gilt auch für Materialien.

Bezahlt die Krankenkasse auch den Festzuschuss, wenn ich meinen Zahnersatz im Ausland herstellen lasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren auch für die Behandlung im Ausland einen Festzuschuss. Dabei dürfen sie aber Abschläge für Verwaltungskosten, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vorgesehene Zuzahlungen vorsehen. Zu beachten ist auch, dass die Gewährleistung des ausländischen Zahnarztes für die Versorgung mit Zahnersatz von der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzeslage erheblich abweichen kann und dass im Streitfall ausländische Gerichte zuständig wären.

Muss ich eine Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen?
Jeder kann sich zusätzlich versichern, muss es aber nicht. Eine Zusatz- oder Höherversicherung übernimmt im Versicherungsfall einen Teil der zusätzlichen, sonst vom Versicherten zu tragenden Kosten, beziehungsweise gewährt zusätzliche Leistungen.

Wer stellt den Zahnersatz her?
Zahnersatz wird weit überwiegend von meistergeführten Dentallabors hergestellt. Diese sind Handwerksbetriebe und unterliegen der Handwerksordnung. Zur Führung eines Labors ist zwingend der "Meistertitel" erforderlich. Daran hat auch die kürzliche Änderung der Handwerksordnung nichts geändert. Zwischen Labor und Zahnarztpraxis besteht eine Systempartnerschaft. Diese ist unbedingt notwendig, damit der Zahnersatz im Labor exakt auf die Bedürfnisse des Patienten angepasst und angefertigt werden kann. Zahnärzte sind verpflichtet, ihrem Patienten den Herstellungsort des Zahnersatzes mitzuteilen. Wir gehen noch weiter. Von uns erhalten Sie ein ausführliches Hersteller-Zertifikat. Damit bestätigten wir, dass der Zahnersatz nur aus geprüften Materialien und in qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen hergestellt wurde.

Was ändert sich beim Zahnersatz?
Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten werden seit 1.1.2005 durch so genannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Das heißt: jeder Patient erhält für einen bestimmten Befund einen definierten Festzuschuss für eine Regelversorgung.

Was bedeuten „Befund” und „Regelversorgung”?
Der Befund ist das Ergebnis einer Untersuchung. Alle möglichen Befunde wurden bestimmten Befundklassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet - die sogenannte „Regelversorgung”. Befund und Regelversorgung bilden eine versicherungsmathematische Rechengröße, nach der der Festzuschuss errechnet wird.

Was ist vor der Behandlung zu bedenken?
Vor der Zahnersatzbehandlung muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Krankenkasse bewilligt nach Prüfung des Heil- und Kostenplans den Festzuschuss. Auf der Basis dieser Bewilligung können Sie dann selbst Ihre Entscheidung über eine ergänzende oder zusätzliche Versorgung treffen.

Gibt es Garantie auf Zahnersatz?
Auch beim Zahnersatz geht es letztendlich nicht nur um Kosten, sondern vor allem um das Wohl des Patienten. Der Zahntourismus ins Ausland ist nicht ganz ohne Risiko. Nicht selten sind teuere Nachbehandlungen erforderlich, die der Patient zusätzlich zu den erneuten Reisekosten aus eigener Tasche bezahlen muss. In Deutschland hingegen gibt es auf Zahnersatz 2 Jahre Garantie. Sollten während dieser Zeit Probleme auftreten, wird unentgeltlich nachgebessert. Bei Produkten aus unserem Bereich der zusätzlichen Leistungen verlängern wir diesen Zeitraum sogar auf 3 Jahre.

Wie kann ich die Qualität des Herstellers meines Zahnersatzes in Deutschland prüfen?
Ihr Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, mit dem die Verfahrensabläufe in Qualitätspartnerschaft zuverlässig aufeinander abgestimmt sind. Von dem Zahnarzt Ihres Vertrauens werden Sie in der Regel mit einem zuverlässigen Zahnersatz versorgt werden. Zahntechnische Laboratorien, die sich der „Allianz für meisterliche Zahntechnik“, wie auch unser Labor, angeschlossen haben, sind allerdings besonders zu empfehlen, da sie sich ganz bestimmten nachweisbaren Qualitätsbedingungen verpflichtet haben. Im Internet können die Mitgliedsbetriebe unter der Adresse „www.allianz-meisterliche-zahntechnik.de“ nachgelesen werden.

Muss ich auch ohne Zähne Krankenversicherung bezahlen?
Zahnersatzleistungen bleiben auch weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist daher nicht möglich aus dieser Versicherung „auszutreten“. Auch Zahnlose erhalten Zahnersatzleistungen und zahnmedizinische Versorgungen.

Kann ich meinem Zahnarzt vorgeben, wo mein Zahnersatz hergestellt werden soll?
Es ist nicht von Vorteil, wenn man in das abgestimmte Verfahren zwischen Zahnarzt und seinem Labor eingreifen. Die eingespielte Systempartnerschaft Zahnarzt/ Labor ist entscheidend für die Qualität des Zahnersatzes.

Dürfen die Zahnersatzkosten höher sein, als auf dem Heil- und Kostenplan stand?
Der Heil- und Kostenplan ist lediglich ein Kostenvoranschlag, der zu einem gewissen Prozentsatz abweichen kann. Diese Abweichungen stehen in Abhängigkeit zu der angefertigten Arbeit und sind daher im Einzelfall möglich.

Muss man ab 2005 die günstigste Versorgung nehmen?
Nein, das neue System ermöglicht sogar im Gegensatz zum System 2004 jede gewünschte Zahnersatzform, ohne den Festzuschuß für den festgelegten Befund zu verlieren.

 
         
 
             
             
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