Was
übernimmt die Kasse, wenn man eine andere als die Regelversorgung
wählt?
Bei nahezu jedem Befund gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten.
Die Regelversorgung legt fest, wie die "ausreichende, wirtschaftliche
und zweckmäßige" Versorgung bei dem jeweiligen
Befund aussieht. Manche Patienten möchten aber mehr als
nur die Regelversorgung. Oder sie möchten eine komplett
andere Lösung.
Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen
nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung
wählte, erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das
Mindestmaß. Dies hat sich im Jahr 2005 geändert.
Nun wird der Zuschuss pro Befund gewährt und nicht danach,
welche Versorgung man tatsächlich wählt. Ein typisches
Beispiel sind die Implantate. Sie wurden bisher von den gesetzlichen
Kassen gar nicht bezuschusst. Seit dem 1. Januar 2005 erhält
der Patient aber sehr wohl einen Zuschuss, nämlich den,
der für den Befund „fehlender Zahn“ vorgesehen
ist.
Welches
Material wird bezuschusst?
Versicherte haben die freie Wahl der Versorgungsart. Sie erhalten
unabhängig von der gewählten Versorgung immer den
gleichen Zuschuss für einen definierten Befund und die
dazu gehörige Regelversorgung. Dies gilt auch für
Materialien.
Bezahlt
die Krankenkasse auch den Festzuschuss, wenn ich meinen Zahnersatz
im Ausland herstellen lasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren auch für
die Behandlung im Ausland einen Festzuschuss. Dabei dürfen
sie aber Abschläge für Verwaltungskosten, fehlende
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vorgesehene Zuzahlungen
vorsehen. Zu beachten ist auch, dass die Gewährleistung
des ausländischen Zahnarztes für die Versorgung
mit Zahnersatz von der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetzeslage erheblich abweichen kann und dass im Streitfall
ausländische Gerichte zuständig wären.
Muss
ich eine Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen?
Jeder kann sich zusätzlich versichern, muss es aber nicht.
Eine Zusatz- oder Höherversicherung übernimmt im
Versicherungsfall einen Teil der zusätzlichen, sonst
vom Versicherten zu tragenden Kosten, beziehungsweise gewährt
zusätzliche Leistungen.
Wer
stellt den Zahnersatz her?
Zahnersatz wird weit überwiegend von meistergeführten
Dentallabors hergestellt. Diese sind Handwerksbetriebe und
unterliegen der Handwerksordnung. Zur Führung eines Labors
ist zwingend der "Meistertitel" erforderlich. Daran
hat auch die kürzliche Änderung der Handwerksordnung
nichts geändert. Zwischen Labor und Zahnarztpraxis besteht
eine Systempartnerschaft. Diese ist unbedingt notwendig, damit
der Zahnersatz im Labor exakt auf die Bedürfnisse des
Patienten angepasst und angefertigt werden kann. Zahnärzte
sind verpflichtet, ihrem Patienten den Herstellungsort des
Zahnersatzes mitzuteilen. Wir gehen noch weiter. Von uns erhalten
Sie ein ausführliches Hersteller-Zertifikat. Damit bestätigten
wir, dass der Zahnersatz nur aus geprüften Materialien
und in qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen hergestellt
wurde.
Was
ändert sich beim Zahnersatz?
Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen
an Zahnersatzkosten werden seit 1.1.2005 durch so genannte
befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Das heißt:
jeder Patient erhält für einen bestimmten Befund
einen definierten Festzuschuss für eine Regelversorgung.
Was
bedeuten „Befund” und „Regelversorgung”?
Der Befund ist das Ergebnis einer Untersuchung. Alle möglichen
Befunde wurden bestimmten Befundklassen zugeteilt. Jeder Befundklasse
ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet -
die sogenannte „Regelversorgung”. Befund und Regelversorgung
bilden eine versicherungsmathematische Rechengröße,
nach der der Festzuschuss errechnet wird.
Was
ist vor der Behandlung zu bedenken?
Vor der Zahnersatzbehandlung muss der Zahnarzt einen Heil-
und Kostenplan erstellen. Die Krankenkasse bewilligt nach
Prüfung des Heil- und Kostenplans den Festzuschuss. Auf
der Basis dieser Bewilligung können Sie dann selbst Ihre
Entscheidung über eine ergänzende oder zusätzliche
Versorgung treffen.
Gibt
es Garantie auf Zahnersatz?
Auch beim Zahnersatz geht es letztendlich nicht nur um Kosten,
sondern vor allem um das Wohl des Patienten. Der Zahntourismus
ins Ausland ist nicht ganz ohne Risiko. Nicht selten sind
teuere Nachbehandlungen erforderlich, die der Patient zusätzlich
zu den erneuten Reisekosten aus eigener Tasche bezahlen muss.
In Deutschland hingegen gibt es auf Zahnersatz 2 Jahre Garantie.
Sollten während dieser Zeit Probleme auftreten, wird
unentgeltlich nachgebessert. Bei Produkten aus unserem Bereich
der zusätzlichen Leistungen verlängern wir diesen
Zeitraum sogar auf 3 Jahre.
Wie
kann ich die Qualität des Herstellers meines Zahnersatzes
in Deutschland prüfen?
Ihr Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, mit dem die
Verfahrensabläufe in Qualitätspartnerschaft zuverlässig
aufeinander abgestimmt sind. Von dem Zahnarzt Ihres Vertrauens
werden Sie in der Regel mit einem zuverlässigen Zahnersatz
versorgt werden. Zahntechnische Laboratorien, die sich der
„Allianz für meisterliche Zahntechnik“, wie
auch unser Labor, angeschlossen haben, sind allerdings besonders
zu empfehlen, da sie sich ganz bestimmten nachweisbaren Qualitätsbedingungen
verpflichtet haben. Im Internet können die Mitgliedsbetriebe
unter der Adresse „www.allianz-meisterliche-zahntechnik.de“
nachgelesen werden.
Muss
ich auch ohne Zähne Krankenversicherung bezahlen?
Zahnersatzleistungen bleiben auch weiterhin Bestandteil der
gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist daher nicht möglich
aus dieser Versicherung „auszutreten“. Auch Zahnlose
erhalten Zahnersatzleistungen und zahnmedizinische Versorgungen.
Kann
ich meinem Zahnarzt vorgeben, wo mein Zahnersatz hergestellt
werden soll?
Es ist nicht von Vorteil, wenn man in das abgestimmte Verfahren
zwischen Zahnarzt und seinem Labor eingreifen. Die eingespielte
Systempartnerschaft Zahnarzt/ Labor ist entscheidend für
die Qualität des Zahnersatzes.
Dürfen
die Zahnersatzkosten höher sein, als auf dem Heil- und
Kostenplan stand?
Der Heil- und Kostenplan ist lediglich ein Kostenvoranschlag,
der zu einem gewissen Prozentsatz abweichen kann. Diese Abweichungen
stehen in Abhängigkeit zu der angefertigten Arbeit und
sind daher im Einzelfall möglich.
Muss
man ab 2005 die günstigste Versorgung nehmen?
Nein, das neue System ermöglicht sogar im Gegensatz zum
System 2004 jede gewünschte Zahnersatzform, ohne den
Festzuschuß für den festgelegten Befund zu verlieren.
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