FAQ

Patient

Bei nahezu jedem Befund gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten. Die Regelversorgung legt fest, wie die „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Versorgung bei dem jeweiligen Befund aussieht. Manche Patienten möchten aber mehr als nur die Regelversorgung. Oder sie möchten eine komplett andere Lösung.
Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte, erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Dies hat sich im Jahr 2005 geändert. Nun wird der Zuschuss pro Befund gewährt und nicht danach, welche Versorgung man tatsächlich wählt. Ein typisches Beispiel sind die Implantate. Sie wurden bisher von den gesetzlichen Kassen gar nicht bezuschusst. Seit dem 1. Januar 2005 erhält der Patient aber sehr wohl einen Zuschuss, nämlich den, der für den Befund „fehlender Zahn“ vorgesehen ist.

Versicherte haben die freie Wahl der Versorgungsart. Sie erhalten unabhängig von der gewählten Versorgung immer den gleichen Zuschuss für einen definierten Befund und die dazu gehörige Regelversorgung. Dies gilt auch für Materialien.

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren auch für die Behandlung im Ausland einen Festzuschuss. Dabei dürfen sie aber Abschläge für Verwaltungskosten, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und vorgesehene Zuzahlungen vorsehen. Zu beachten ist auch, dass die Gewährleistung des ausländischen Zahnarztes für die Versorgung mit Zahnersatz von der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzeslage erheblich abweichen kann und dass im Streitfall ausländische Gerichte zuständig wären.

Jeder kann sich zusätzlich versichern, muss es aber nicht. Eine Zusatz- oder Höherversicherung übernimmt im Versicherungsfall einen Teil der zusätzlichen, sonst vom Versicherten zu tragenden Kosten, beziehungsweise gewährt zusätzliche Leistungen.

Zahnersatz wird weit überwiegend von meistergeführten Dentallabors hergestellt. Diese sind Handwerksbetriebe und unterliegen der Handwerksordnung. Zur Führung eines Labors ist zwingend der „Meistertitel“ erforderlich. Daran hat auch die kürzliche Änderung der Handwerksordnung nichts geändert. Zwischen Labor und Zahnarztpraxis besteht eine Systempartnerschaft. Diese ist unbedingt notwendig, damit der Zahnersatz im Labor exakt auf die Bedürfnisse des Patienten angepasst und angefertigt werden kann. Zahnärzte sind verpflichtet, ihrem Patienten den Herstellungsort des Zahnersatzes mitzuteilen. Wir gehen noch weiter. Von uns erhalten Sie ein ausführliches Hersteller-Zertifikat. Damit bestätigten wir, dass der Zahnersatz nur aus geprüften Materialien und in qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen hergestellt wurde.

Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten werden seit 1.1.2005 durch so genannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Das heißt: jeder Patient erhält für einen bestimmten Befund einen definierten Festzuschuss für eine Regelversorgung.

Der Befund ist das Ergebnis einer Untersuchung. Alle möglichen Befunde wurden bestimmten Befundklassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet – die sogenannte „Regelversorgung”. Befund und Regelversorgung bilden eine versicherungsmathematische Rechengröße, nach der der Festzuschuss errechnet wird.

Vor der Zahnersatzbehandlung muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Krankenkasse bewilligt nach Prüfung des Heil- und Kostenplans den Festzuschuss. Auf der Basis dieser Bewilligung können Sie dann selbst Ihre Entscheidung über eine ergänzende oder zusätzliche Versorgung treffen.

Auch beim Zahnersatz geht es letztendlich nicht nur um Kosten, sondern vor allem um das Wohl des Patienten. Der Zahntourismus ins Ausland ist nicht ganz ohne Risiko. Nicht selten sind teuere Nachbehandlungen erforderlich, die der Patient zusätzlich zu den erneuten Reisekosten aus eigener Tasche bezahlen muss. In Deutschland hingegen gibt es auf Zahnersatz 2 Jahre Garantie. Sollten während dieser Zeit Probleme auftreten, wird unentgeltlich nachgebessert. Bei Produkten aus unserem Bereich der zusätzlichen Leistungen verlängern wir diesen Zeitraum sogar auf 3 Jahre.

Ihr Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, mit dem die Verfahrensabläufe in Qualitätspartnerschaft zuverlässig aufeinander abgestimmt sind. Von dem Zahnarzt Ihres Vertrauens werden Sie in der Regel mit einem zuverlässigen Zahnersatz versorgt werden. Zahntechnische Laboratorien, die sich der „Allianz für meisterliche Zahntechnik“, wie auch unser Labor, angeschlossen haben, sind allerdings besonders zu empfehlen, da sie sich ganz bestimmten nachweisbaren Qualitätsbedingungen verpflichtet haben. Im Internet können die Mitgliedsbetriebe unter der Adresse „www.allianz-meisterliche-zahntechnik.de“ nachgelesen werden.

Zahnersatzleistungen bleiben auch weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist daher nicht möglich aus dieser Versicherung „auszutreten“. Auch Zahnlose erhalten Zahnersatzleistungen und zahnmedizinische Versorgungen.

Es ist nicht von Vorteil, wenn man in das abgestimmte Verfahren zwischen Zahnarzt und seinem Labor eingreifen. Die eingespielte Systempartnerschaft Zahnarzt/ Labor ist entscheidend für die Qualität des Zahnersatzes.

Der Heil- und Kostenplan ist lediglich ein Kostenvoranschlag, der zu einem gewissen Prozentsatz abweichen kann. Diese Abweichungen stehen in Abhängigkeit zu der angefertigten Arbeit und sind daher im Einzelfall möglich.

Nein, das neue System ermöglicht sogar im Gegensatz zum System 2004 jede gewünschte Zahnersatzform, ohne den Festzuschuß für den festgelegten Befund zu verlieren.

M.U.S.S.

Mund- oder Zahnschutz der Marke M.U.S.S. besteht aus geschmacksneutralem, leichtem und flexiblem Kunststoff. Er wird für den Träger individuell angefertigt und hat damit einen optimalen Tragekomfort und beste Passform. Bei sportlichen Aktivitäten ist er dafür ausgelegt, das Sprechen und Atmen durch den Mund nicht zu behindern. Auch Trinken ist damit möglich. Der Zahnschutz wird im Oberkiefer getragen.

Es gibt keinen sachlichen Unterschied zwischen diesen Produkten, sondern die unterschiedliche Benennung ergibt sich nur auf Grund der verschiedenen Hersteller. Unter der Bezeichnung „Mundschutz“ werden jedoch auch Produkte vertrieben, die nicht individuell angepasst werden können und damit eine geringe Schutzwirkung für die Zähne haben.

Bisher ist der individuelle Mundschutz noch am häufigsten im Bereich des Profi-Sports verbreitet. Verschiedene Mannschaften der Handball Bundesliga und Regionalligen, die deutsche Hockey-Nationalmannschaft sowie Vereine der Bundesliga wie auch alle American Football Mannschaften sind bereits mit dieser Sicherheitsvorkehrung ausgerüstet.

Am bekanntesten ist der Mundschutz wohl aus dem Bereich des Boxens. Wladimir Klitschko, Regina Halmich, Felix Sturm sowie Sven Ottke sind als deutsche Aushängeschilder hier nur als Beispiel genannt. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Großbritannien das Tragen eines Mundschutzes sogar im Schulsport zur Pflicht geworden.

Vielleicht haben Sie bereits im Sportgeschäft Mundschutz gesehen. Die dort erhältlichen Modelle unterscheiden sich von dem individuellen Zahnschutz, z.B. dem der Marke M.U.S.S., erheblich. Die eine Sorte ist bereits fertig vorgeformt und muss durch ständiges drauf beißen im Mund gehalten werden. Bei der geringsten Erschütterung kann man diese verlieren, Trinken oder Sprechen ist damit fast gar nicht möglich.

Eine zweite Sorte kann durch Erhitzen im Wasserbad soweit verformt und angepasst werden, dass ein besserer Halt erreicht wird. Aber auch hier kann kein optimaler Schutz gewährleistet werden. Eine Abgussform, die auch den Abdruck des Zahnfleisches einbezieht, kann durch diese sogenannte Boil & Bite Anpassung nicht ersetzt werden.

Erst durch eine individuelle Anfertigung eines Mundschutzes für Sie persönlich wird dieser auch zu dem gewünschten Schutz-Schild. Auf der Grundlage eines Zahnmodells wird der Mundschutz der Marke M.U.S.S. nur für Sie hergestellt. An den entscheidenden Stellen helfen Verstärkungen, Schläge oder Stöße abzufedern. Die damit erreichte hervorragende Passform ermöglicht, dass man damit ohne Einschränkungen sprechen und atmen kann. Ja, sogar trinken ist problemlos möglich.

Beim Fahrradfahren hat sich der Helm als Schutz durchgesetzt, beim Inliner-Fahren benutzen Sie Knie-, Ellenbogen- und Handschützer. Aber ein Helm kann Ihre Zähne bei einem Sturz nicht schützen! Gerade diese sind jedoch bei vielen sportlichen Aktivitäten, wie Handball, Fußball, Hockey, Radfahren, Rollerbladen, Skateboarding, Squash oder Kampfsportarten einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt.

Ein individueller Zahnschutz beugt dabei nicht nur Verletzungen oder gar dem Verlust der Zähne vor, sondern verhindert auch Mundwunden oder reduziert das Risiko von Gehirnerschütterungen. Denn ein gebrochener Arm ist nach 2 Monaten ausgeheilt, ein Zahnverlust dagegen lässt sich nie vollständig kompensieren.

Ein M.U.S.S. Zahnschutz schützt vor den Auswirkungen von harten und flächigen Schlägen oder Stößen auf Zähne, Lippen und Kiefer. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass es beim Tragen eines Mundschutzes sogar zu einer Reduzierung von Gehirnerschütterungen kommt, weil die Wucht des Aufpralles einer Faust oder bei einem Sturz besser abgefedert wird. Bei Zahnspangenträgern kann der Mundschutz zusätzlich die Verletzungsgefahr der Lippen reduzieren.

Der Mundschutz gleicht einer U-förmigen Schiene. Er ist entweder transparent oder in unterschiedlichen Farbkombinationen erhältlich. Namenszüge, Logos und individuelle Gestaltungswünsche können gegen einen geringen Aufpreis umgesetzt werden. Der Schutz wird meistens im Oberkiefer getragen und umfasst die Vorder- und Seitenzähne. Die Backenzähne bleiben frei.

Ein Mundschutz besteht aus EVA. Dahinter versteckt sich leider keine junge Dame, sondern der Stoff Ethylen-Vinyl-Atzetat, also ein Kunststoff mit geprüfter Biokompatibilität. Dieses Material wird individuell angepasst.

Die Haltbarkeit richtet sich nach der Häufigkeit und der Intensität der Benutzung des Mundschutzes. Ein Profi-Sportler wird ca. nach einen Jahr einen neuen Schutz benötigen, während ein Hobby-Sportler oft zwei bis drei Jahre sicheren Schutz genießt. Kinder und Jugendliche in der Phase des Zahnwechsels werden eventuell häufiger einen neuen Mundschutz brauchen.

Da sich bei Kindern und Jugendlichen die Zahnreihen im Wachstum schneller verändern, ist eine häufigere Neuanpassung unumgänglich. Bis zu einem Alter von 16 Jahren gewähren wir daher einen Preisnachlass auf den Mundschutz. Eine Anpassung ist unabhängig davon immer dann erforderlich, wenn sich Zahnveränderungen ergeben. Insgesamt hat ein individueller Mundschutz jedoch eine zehnmal längere Lebensdauer, als ein Boil & Bite-Mundschutz aus dem Kaufhaus oder Internetversandhandel.

Die Geschichte des Mundschutzes ist schon relativ alt; die Entwicklung wurde bis ins Jahr 1890 zu einem Zahnarzt in England zurückverfolgt. Schon früh, nämlich 1954, wurde die Schutzwirkung dokumentiert. 1964 dann wurde zusätzlich die Schutzwirkung auf Kopf, Hals und Zähne erkannt.

Die größte Verbreitung findet derzeit der Boil &Bite- Mundschutz, was durch den niedrigen Preis begründet ist. Diese Art von Mundschutz wird aber weder durch den Zahnarzt eingesetzt (mangelnde Kontrolle) noch weist er ausreichende Sicherheitseigenschaften auf (nicht befriedigende Passform).

Seit 1980 ist der moderne Mundschutz mit unterschiedlichen Ausführungen und unterschiedlichen Absorptionseigenschaften auf dem Vormarsch. Seitdem erstellt unser Labor auch den Zahnschutz.

Bei Mundschutz der Marke M.U.S.S. sind die Atmung sowie die Sprache gegenüber anderen Arten des Mundschutzes am wenigsten beeinträchtigt und Trinken ist auch kein Problem. Sogar die Zunge kann man, wenn man will, herausstrecken.

Der M.U.S.S. Sportlermundschutz wird individuell für Ihr Gebiss angefertigt und ist damit den vorgefertigten Modellen, die oft schlecht passen, weit überlegen. Der Mundschutz sitzt sicher auf den Zähnen, ohne zu wackeln oder zu verrutschen und ermöglicht ein ungehindertes Atmen sowie, nach kurzer Eingewöhnungszeit, normales Sprechen. Bedenken Sie: ein Sportlermundschutz kostet erheblich weniger als die Behandlung eines ausgeschlagenen Zahnes.

Auf Grund der hohen Wassertemperatur (entspricht der Herstellungstemperatur) darf ein Mundschutz keinesfalls in den Geschirrspüler oder in die Waschmaschine gelegt werden, da er sich dadurch auflöst.

Ja! Gerade bei Zahnspangen-Trägern ist auf Grund der erhöhten Verletzungsgefahr des Lippenbereichs bei Schlägen oder Stößen ein Mundschutz besonders zu empfehlen. Der individuell angepasste Mundschutz wird in diesen Fällen allerdings etwas dicker, da er ja auch die Zahnspange umschließt. Er bietet dann jedoch einen optimalen Schutz gegen das Aufplatzen der Lippen von innen.

M.U.S.S. ist ursprünglich die Abkürzung für den Begriff „Mundschutzschiene“. Aber eigentlich bedeutet M.U.S.S. auch „Mein ultimativer Schutz-Schild“, denn kein Mundschutz aus dem Kaufhaus hat die optimalen Schutzeigenschaften, die ein individuell erstellter Mundschutz von M.U.S.S. vorweisen kann.

Beim M.U.S.S.-Mundschutz bezeichnen ichi, ni und san die drei unterschiedlichen Modelle, die durch verschiedene Materialien und unterschiedlichen Aufbau für verschiedene Sportarten und Gefährdungssituationen geeignet sind. Die Begriffe sind dem Japanischen entnommen und heißen einfach: Eins, Zwei und Drei.