Peter Usinger
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  Zahntechniker-Innung  

Garantie:
Zahnersatz ist Vertrauenssache


Deswegen gewähren wir unseren Kunden bei allen Produkten aus dem Bereich der zusätzlichen Leistungen 3 Jahre Garantie.

Davon profitieren vor allem auch die Patienten, die von uns eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten, die dauerhaft funktionstüchtig bleibt. Garantiert!

 
         
  Für alle übrigen Produkte gilt natürlich auch bei Peter Usinger der gesetzliche Gewährleistungsrahmen von 2 Jahren. Darüber hinaus erhält jeder Kunde zu seinem Zahnersatz ein so genanntes Hersteller-Zertifikat, mit dem dokumentiert wird, dass nur geprüfte Materialien verwendet wurden und die Arbeitsabläufe qualitätsgesichert sind [ mehr ].

Über den gesetzlichen Gewährleistungsrahmen hinaus bieten wir die 3-Jahres-Garantie zu den nachstehenden Bedingungen:

Die Garantie erstreckt sich auf alle Produkte, die in der Kategorie „zusätzliche Leistungen“ aufgeführt sind. Diese werden durch einen separaten Zahnausweis gekennzeichnet. Für die von uns zusätzlich gewährte Garantie gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des schleswig-holsteinischen Zahntechnikerhandwerks, soweit hiervon nicht nachstehend abgewichen wird. Die Gewährleistung bleibt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des schleswig-holsteinischen Zahntechnikerhandwerks unberührt.

Unsere Garantie umfasst das Recht auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, soweit Mängel vorliegen, die aus Fehlern bei der Herstellung von Zahnersatz aus unserem Betrieb entstanden sind. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche innerhalb der Garantiezeit sind ausgeschlossen.

Insbesondere sind ausgeschlossen Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Peter Usinger Zahntechnik-Kiel GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Peter Usinger Zahntechnik-Kiel GmbH beruhen. Die Entscheidung über Nachbesserung oder Ersatzlieferung obliegt allein der Peter Usinger Zahntechnik-Kiel GmbH. Die Garantie gilt ausschließlich gegenüber dem Auftrag gebenden Zahnarzt und begründet keine Direktansprüche des Patienten gegenüber der Peter Usinger Zahntechnik-Kiel GmbH.
Die Garantiezeit beträgt drei Jahre ab dem auf der Garantiekarte genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist die Einhaltung der halbjährlichen Kontrolltermine bei dem Zahnarzt, die auf dem gesonderten Zahnausweis ausgewiesen nachgewiesen werden muss. Der Zahnarzt dokumentiert die Einhaltung der Kontrolltermine.

Die Garantie tritt nicht an Stelle der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Grundsätzlich muss der Leistungsumfang der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig in Anspruch genommen werden.

Die Garantie umfasst nicht das zahnärztliche Honorar, sondern nur die Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Zahnersatzes in gleicher Art, Güte, Ausführung und Umfang.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Verlust, Diebstahl, Fehler auf Grund unsachgemäßer Benutzung des Zahnersatzes und normaler oder übermäßiger Abnutzung, erforderlicher Veränderung aufgrund des veränderten Zahnstatus sowie grundsätzlich nicht passenden Zahnersatzes.

 
         
 
             
             
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