Mit einer Verblendkrone kann der Zahn optisch ansprechend
nachgebildet werden. Sie besteht aus einem Metallgerüst,
das im sichtbaren Bereich Anteile für eine Verblendung
ausspart.
Bei der Präparation dieser Kronenform wird daher mehr
Zahnsubstanz abgetragen als bei einer Vollgusskrone, damit
der Zahntechniker das Metall im sichtbaren Bereich mit zahnfarbenen
Massen optisch ansprechender verblenden kann.
Das Metallgerüst wird in der Regel gegossen, kann aber
auch über andere zahntechnische Verfahren hergestellt
werden. Die Verblendmaterialien – Kunststoff oder Keramik
– stehen in einer Vielfalt von unterschiedlichen Zahnfarben
zur Verfügung, was eine gute Anpassung der Krone an die
Nachbarzähne ermöglicht.
Bei der Kunststoffverblendkrone wird der zahnfarbene Werkstoff
schichtweise auf das Metallgerüst aufgetragen und ausgehärtet.
Anschließend wird die Verblendung individuell nach Ihrer
Zahnform ausgearbeitet und auf Hochglanz poliert. Kunststoffverblendungen
können sich im Lauf der Jahre verfärben und unansehnlich
werden. Die Lebensdauer von Kunststoffverblendungen ist dementsprechend
begrenzt.
Bei einer Keramikverblendkrone wird die keramische Masse in
einem aufwendigen Schicht- und Brennverfahren auf das Metallgerüst
aufgetragen. Auch hier wird, wie bei der Kunststoffverblendkrone,
die Zahnfarbe entsprechend dem Farbmuster ausgesucht. Keramische
Verblendungen sind farbstabil und abrasionsfest. Die Verbindung
der Keramik mit dem Metall ist dauerhafter als diejenige von
Kunststoff. Zu beachten ist lediglich, dass diese Verblendmaterialien
trotz ihrer großen Härte, wie alle Keramiken –
und wie die natürlichen Zähne – beim Aufbeißen
auf harte Gegenstände oder auch beim ausgeprägten
Zähneknirschen bruchgefährdet sind.
Die
Krankenkasse bezuschusst nur Teilverblendungen und diese
auch nur im sichtbaren vorderen Gebissbereich. Das bedeutet:
Im Oberkiefer zwischen den zweiten kleinen Backenzähnen,
im Unterkiefer zwischen den ersten kleinen Backenzähnen.